I m p r e s s u m:

(Angaben gem. §5 TMG, Ferienwohnung Monika Roetz - Kappeln)

 

 

Verantwortlich für den Inhalt sowie für das Design:

Hans-Joachim Roetz

Hueholz 4a

24376 Kappeln

Tel. 04642 / 1204

Fax: 04642 / 910465

eMail: roetzkappeln@gmx.de 

www.ferienwohnung-in-kappeln.de  

 

 

Die Ferienwohnung wird nach den "Gastgeberaufnahmebedingungen für Beherbergungsbetriebe" bezahlt.

Es gelten die dort enthaltenen Reiserücktrittsbedingungen.

 

 

"Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen":

Die Tourist-Information Kappeln, Schleswiger Str. 1, 24376 Kappeln,

Tel.: 04642/4027, Fax: 04642/5441, E-mail: touristinfo@kappeln.de (nachstehend TI genannt),

vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem vorhandenen Buchungsangebot.

Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast.

Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem

Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt), und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.

 

1. Abschluß des Beherbergungsvertrages, Stellung der TI

1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann,

bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch die TI als Vermittler vertreten, den Abschluss eines

Beherbergungsvertrages verbindlich an. Dieser bedarf keiner bestimmten Form.

1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande,

welche die TI als Vertreter des BHB vornimmt.

1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen,

für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,

sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4. Die TI hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

 

2. Preise/Leistungen

2.1. Die in dem Beherbergungsvertrag angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle

obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht,

bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu zahlende Entgelte

kommen vor allem verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Fw / FH), vor allem Kurtaxe sowie

Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.

Bei Bettwäsche und Endreinigung ist eine gesonderte Abrechnung möglich, wenn dem Gast die Nutzung

des Angebotes deutlich von vornherein freigestellt wird. Er kann also auswählen, ob er die Endreinigung

bezahlt oder selber saubermacht.

2.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der

Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt (Gastgeberverzeichnis / Internet ,

Angebotsschreiben) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

 

3. Bezahlung

3.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, kann die TI als Inkassobevollmächtigter des BHB

nach erfolgter Buchungsbestätigung (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher,

schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen,

innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 12% des Gesamtaufenthaltspreises

pro Person verlangen.

3.2. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.

3.3. Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht

ohne vollständige Leistung der gegebenenfalls bei Ankunft zu zahlenden Anzahlung kein Anspruch

des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.

3.4 Die gesamte Restzahlung einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten ist spätestens am Tage

der Abreise an den BHB zu zahlen.

3.5 Bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, ist der BHB berechtigt, Zwischenabrechnungen

 für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder

verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.

 

 

4. Rücktritt

4.1. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des

Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes.

Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Gastes bezüglich des

abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4.2 Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, bleibt , unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts,

der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis einschließlich

des Verpflegungsanteils bestehen. Der Inhaber des BHB hat sich jedoch eine anderweitige Verwendung

der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen auf

den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen

vom BHB bei der Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal

mit 30%, bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40%, und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder

eines Ferienhauses pauschal mit 10% des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt werden können.

4.3 Statt Erfüllung kann der Inhaber des BHB pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen

(jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):

 

Zimmer:

Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt = 12% des Reisepreises

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt = 20% des Reisepreises

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt = 40% des Reisepreises

bis zum 7. Tag vor Reiseantritt   = 60% des Reisepreises

danach                                           = 80% des Reisepreises

 

Ferienwohnungen:

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt   =   15% des Reisepreises

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt   =   25% des Reisepreises

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt   =   50% des Reisepreises

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt   =   80% des Reisepreises

danach                                             =   90% des Reisepreises

 

4.4 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem BHB höhere Aufwendungen erspart wurden.

In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.

4.5 Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle (nicht an den BHB)

zu entrichten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

4.6 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

 

 

5. Obliegenheiten des Gastes / Reklamationen

5.1 Der Gast ist verpflichtet dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder sonstigen Leistungen

unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen.

5.2 Die Mängelliste ist ausschließlich an den BHB, nicht an die TI zu richten.

5.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und

soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare

Abhilfe vorgenommen hat.

5.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige

ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.

5.5 Die Unterkunft darf nur mit der dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden.

Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder

eine angemessenen Mehrvergütung begründen.

5.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm

Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering

wie möglich zu halten.

5.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB

und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zur Art und Größe des Tieres gemachten

Angaben gestattet.

 

 

6. Haftung des BHB und der TI

6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind

(einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten)

ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens

eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

6.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese

Regelung unberührt.

6.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen

lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich

als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

6.4 Die TI haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und seinen Erfüllungsgehilfen bei der

Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung

haftet ausschließlich der BHB.

 

 

7. An- und Abreisezeiten

7.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15:00 des Anreisetages zur Verfügung.

Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten.

Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Std. danach, bei mehreren

 Übernachtungen am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen.

7.2. Soweit nichts anders vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.

 

 

8. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes

8.1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB und /oder der TI, gleich aus welchem Rechtsgrund

- jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab

dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.

8.2. Schweben zwischen dem Gast und/oder der TI Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche

oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB,

bzw. die TI die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

 

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1 Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des

 Beherbergungsbetriebes.

9.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen

Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9.3. Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes

an diesen zu entrichten hat, ist der Gerichtstand für Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises

und der Nebenkosten der Sitz des BHB.

9.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder

privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach

Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder

deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der

Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

Tourist-Information

Schleswiger Str. 1, 24376 Kappeln

Telefon (0 46 42) 40 27, Telefax (0 46 42) 54 41, Mail touristinfo@kappeln.de

 

 

 

 

 

Schleswig-Holstein

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. . . . . und wir können beides:  "Hochdeutsch" und "Plattdeutsch"     ;-)    

 

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